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Zum “Verteilungskampf” zwischen Bund und Ländern

June 12, 2003 by  

GDCh für gemeinsame Trägerschaft bei Forschungsförderung

Mit Interesse verfolgt die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) die derzeitigen Diskussionen um die Neuregelung der Finanzierung der deutschen Forschungsorganisationen. Die Finanzierung und damit die Forschungsförderung ist zur Zeit gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern und hat, so GDCh-Geschäftsführer Professor Dr. Wolfram Koch, “bislang gut funktioniert, sieht man einmal von der Höhe der Forschungsgelder ab”. Eine Neuverteilung der Zuständigkeiten, wie kürzlich von der Bundesregierung ins Spiel gebracht, hält die GDCh nicht für erforderlich – es sei denn, dadurch würden die Fördersummen deutlich erhöht werden können.


Die föderal strukturierte Forschungsförderung wurde von der GDCh bislang als recht effizient angesehen und muss es auch bleiben. Der Bund geht in seinen Überlegungen davon aus, dass bei einer Neuregelung der Finanzierung die Effizienz noch gesteigert werde. Die Vorstellungen sind, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und die Helmholz-Gemeinschaft künftig ihre Zuwendungen ausschließlich vom Bund erhalten, die Finanzierung der 80 Institute der Leibniz-Gemeinschaft aber den Ländern überantwortet wird. Die Länder sind dagegen. Sie wollen ihren Einfluss auf die Förderung bedeutender Forschungsstandorte in ihren Ländern nicht verlieren, den sie dann nur noch bei den Leibniz-Instituten hätten. Diese konzentrieren sich zudem vor allem auf die neuen Bundesländer, die wiederum diese z.T. große finanzielle Belastung nicht tragen könnten. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten bereits im März beschlossen, an der gemischten Finanzierung der Forschungsgesellschaften festzuhalten.

Im Streit auf politischer Ebene beziehen die Betroffen eindeutig Stellung, und ihre Meinung sollte nach Auffassung der GDCh besondere Berücksichtigung finden. DFG-Präsident Professor Dr. Ernst-Ludwig Winnacker und MPG-Präsident Professor Dr. Peter Gruss wollen die bisherige Regelung beibehalten. Die gemeinsame Trägerschaft von Bund und Ländern habe sich bewährt. In der Alleinfinanzierung durch den Bund seien keine Vorteile erkennbar, äußerten sich die Präsidenten.

Befürchtet wird auch, dass der Bund u.U. im negativen Sinne auf die Forschungssförderung Einfluss nehmen könnte; denn es würde das Steuerungs- und Kontrollgremium der Bund-Länder-Kommission entfallen. Nur noch eine Instanz für die Vergabe von Forschungsgeldern zu haben, könnte von großem Nachteil sein. Eine Entflechtung und Entbürokratisierung, die vom Bund als Argument ins Feld geführt wird, müsse nicht zwingend daraus folgern und wäre auch nicht immer nur von Vorteil, gibt der GDCh-Geschäftsführer zu denken, der sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausspricht; denn “es ist nicht zu erwarten, dass die Fördersummen mit der Neuregelung ansteigen werden.”

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