Wichtiger Schritt zur Beseitigung gefährlicher Chemikalie
November 18, 2004 by admin
Brüssel/Berlin,
Die EU hat mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) einen weiteren Schritt zur Beseitigung der weltweit gefährlichsten Chemikalien getan. Das Abkommen ist bisher das wichtigste internationale Instrument zum Verbot der Verwendung giftiger Chemikalien. Die Bestimmungen des Abkommens wurden bereits vollständig in EU-Recht umgesetzt. Als Vertragspartei kann sich die EU nun intensiver für die Anwendung der Bestimmungen und die Aufnahme weiterer Stoffe, die weltweit verboten werden sollten, einsetzen. Dazu hat die Kommission schon im August weitere Stoffe vorgeschlagen.
Umweltkommissarin Margot Wallström erklärte dazu: „Ich begrüße die Ratifizierung des Übereinkommens als wichtigen Schritt zur Beseitigung der schädlichsten vom Menschen hergestellten Stoffe. Als Vertragspartei des Übereinkommens können wir uns für mehr Chemikaliensicherheit stark machen – und zwar nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Personen, die in Ländern leben, wo einige dieser Stoffe weiterhin verwendet werden.“
POP sind giftig, bleiben über Generationen bestehen, können große Entfernungen zurücklegen und akkumulieren sich im Körper von Mensch und Tier. Sie werden in großem Umfang als Industriechemikalien und als
Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Spuren dieser Stoffe finden sich auf der ganzen Erde in Menschen und Tieren. Die zwölf POP des Stockholmer Abkommens können in drei Klassen aufgeteilt werden: Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. DDT), Industriechemikalien (z.B. PCB) und unbeabsichtigte Nebenprodukte industrieller Prozesse (z.B. Dioxin und Furane). Die meisten dieser Stoffe sind erwiesenermaßen Krebs erzeugend oder haben andere toxische Wirkungen.
Die Ratifizierung des Abkommens hat allerdings keine Auswirkungen auf den Umgang mit diesen Stoffen in der EU. Das Gemeinschaftsrecht wurden bereits durch die Verordnung Nr. 850/2004 vom Mai 2004 an das Übereinkommen angepasst und geht in einigen Aspekten sogar weiter als dessen Bestimmungen. Dreizehn Mitgliedstaaten der EU sind bereits Vertragsparteien des Übereinkommens, andere werden es in Kürze ratifizieren.
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