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IG BCE: Zusätzliche Chemie-Tarif-Förderung unter Dach und Fach

September 26, 2002 by  

Pensionsfonds in Gründung Mit einem neuartigen Tarifvertrag haben IG BCE und Chemie-Arbeitgeber die bereits seit 1998 geltende tarifliche Altersvorsorge für die rund 590.000 Beschäftigten der westdeutschen chemischen Industrie an die gesetzliche Neuregelung angepasst und weiter ausgebaut. Über die gesetzlichen und schon bestehenden tariflichen Möglichkeiten hinaus erhalten die Arbeitnehmer eine zusätzliche Chemie-Förderung. Für jede 100 Euro, die ein Arbeitnehmer für seine Altersvorsorge aufwendet, erhält er einen Aufstockungsbeitrag von 13 Euro. Werner Bischoff, Verhandlungsführer der IG BCE: “Mit diesen Vereinbarungen setzen wir unsere innovative Tarifpolitik fort. Die zusätzliche Altersvorsorge steht in der chemischen Industrie auf einem soliden Fundament. Der neue Pensionsfonds komplettiert die vorhandenen Instrumente und Wege. Wir haben insgesamt eine sehr attraktive Lösung gefunden.”

Tarifliche Einmalzahlungen für Entgeltumwandlung geöffnet Der neue Tarifvertrag über “Einmalzahlungen und Altersvorsorge” fasst alle tariflichen Einmalzahlungen in einem Vertrag zusammen und öffnet sie für die zusätzliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer können ab 1. Januar 2002 für ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge die vermögenswirksamen Leistungen, das Urlaubsgeld und das 13. Monatsentgelt bis zu einem Betrag von maximal 4.176 Mark jährlich (4 Prozent der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) einsetzen. Chemie-Altersvorsorge übertrifft andere Modelle Besonderes Merkmal der Chemie-Altersvorsorge ist, dass sie die gesetzlich vorgesehene Gestaltungsmöglichkeit der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung nutzt. Dadurch ergibt sich für die Chemie-Arbeitnehmer ein besonders hoher Netto-Anlageeffekt. Lukrative Chemie-Tarif-Förderung Macht der Chemie-Arbeitnehmer von seinem tariflichen Anspruch Gebrauch, so stockt der Arbeitgeber mit einer besonderen “Chemietarifförderung” die vom Arbeitnehmer aufgebrachten Beträge auf. Bei einem Grundbetrag von 936 Mark pro Jahr beträgt diese wie bisher 264 Mark. Für jede weitere 100 Euro erhöht sie sich um 13 Euro. Die Chemie-Altersvorsorge ist damit besonders lukrativ und übertrifft andere Modelle, insbesondere auch die Förderung nach dem Riester-Modell, die sich erst über einen Zeitraum von sieben Jahren aufbaut. Der Netto-Anlagebetrag der Chemie-Altersvorsorge liegt jährlich mehrere hundert Mark über dem Riester-Modell. Daneben bleibt es jedem Arbeitnehmer unbenommen, anstelle der Tarifrente eigene Altersvorsorge nach dem Riester-Modell zu betreiben. Alle Durchführungswege einschließlich Chemie-Pensionsfonds Der Tarifvertrag bezieht alle bisher genutzten Wege der betrieblichen Altersvorsorge ein, d. h. Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen und Direktversicherungen. Hinzu kommt die neu geschaffene Möglichkeit des Pensionsfonds. Der Chemie-Pensionsfonds wird nach Vorgaben der Chemie-Tarifparteien von einem Finanzdienstleistungsunternehmen gegründet, finanziert und mit günstigen Konditionen ausgestattet. Zur Zeit wird mit zwei großen Finanzdienstleistern konkret über die nähere Ausgestaltung und den Gründungsvertrag verhandelt. Die Entscheidung fällt in der ersten Oktoberhälfte. Das neue Instrument des Chemie-Pensionsfonds Es wird ein Chemie-Pensionsfonds in Form einer Aktiengesellschaft gegründet. Gründung, Finanzierung sowie Verwaltung und Management übernimmt ein von den Tarifparteien ausgewähltes Finanzdienstleitungsunternehmen. Die Chemie-Tarifparteien schließen mit diesem Unternehmen einen Grundvertrag ab, in dem die nähere Ausgestaltung festgelegt wird (Tarife, Anlagegrundsätze, Verwaltungskosten, Provisionen usw.). Die Tarifparteien werden selbst nicht als Anteileigner beteiligt sein. Sie werden aber im Aufsichtsrat und im Anlageausschuss vertreten sein. Ziel des Pensionsfonds ist eine effiziente und zugleich sichere Vermögensanlage, geringer Verwaltungsaufwand, standardisierte Tarife und provisionsfreie Verträge. Einheitlicher Tarifvertrag ersetzt mehrere Tarifregelungen Der neue “Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altervorsorge” ersetzt den bereits seit 1998 geltenden Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge, den Tarifvertrag über Jahresleistung (13. Monatsentgelt) und die Manteltarifregelungen zum Urlaubsgeld. Er tritt am 1. Januar 2002 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2008.

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