Bt-Mais in der Wetterau Syngenta informiert über Fakten und Zusammenhänge
August 8, 2002 by admin
In Zusammenhang mit den Ereignissen und Berichten um das mittlerweile abgemähte Bt-176 Mais Feld in der Wetterau erklärt der Saatgut Hersteller Syngenta, dass nicht vorschnell von legalem oder illegalem Anbau die Rede sein sollte. Nach den Syngenta bekannten Informationen bleibt abzuwarten, wie von Behördenseite über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens entschieden wird. In dieser Entscheidung dürfte es vor allem um die Bewertung der Maisfläche hinsichtlich begleitender Beobachtungen gehen, die erst ab Bekanntwerden der Anbaufläche möglich gewesen wären.
Der bis Freitag, dem 02.08.2002, bei Wölfersheim gewachsene Bt-Mais wurde im Mai 2002 ohne Wissen von Syngenta oder den zuständigen Behörden ausgesät. Das Saatgut stammt aus einer dokumentierten Lieferung des Jahres 2001 an einen anderen ortsansässigen Landwirt, der dieses Saatgut zum Zweck des Anbaus in der Saison 2001 erhielt. Nichtsdestoweniger fiel der Mais unter die erforderlichen und bestehenden Genehmigungen für einen Anbau. Das Rest-Saatgut an Bt-Mais aus jener Lieferung ist auch diesjährig für den begrenzten Anbau zugelassen. Die 2002 geltende Genehmigung erlaubt den Anbau von Bt-176-Mais auf einer Fläche von 500 ha. Im Jahr 2002 wird auf 40 ha Bt-176-Mais angebaut, so dass auch mit dem Feld in Wölfersheim-Södel (kleiner 1 ha) die genehmigte Fläche nicht überschritten wird.
Durch die europaweite Zulassung vom Januar 1997 ist die Sicherheitsbewertung abgeschlossen und der Mais als sicher als Nahrungs- und Futtermittel eingestuft. Somit ergibt sich im gegebenen Zusammenhang keine sicherheitsrelevante Diskussion über den Anbau in der Wetterau. Die von Greenpeace seit Jahren unverändert angeführten Aspekte hinsichtlich einer Allergie-Gefahr oder möglichen Antibiotika-Resistenzen wurden eingehend wissenschaftlich untersucht. Das Allergiepotenzial wird nicht höher als das von konventionellen Maispflanzen bewertet, Antibiotika-Resistenzen durch transgene Pflanzen gelten als extrem unwahrscheinlich.
Mittlerweile liegen weltweit ausnahmslos positive Erfahrungen mit dem Bt-176 Mais, seinem Anbau und seiner Verwertung als Futtermittel von über 3 Millionen Hektar vor. Das ist das Doppelte der gesamten jährlichen Maisfläche Deutschlands.
Im folgenden beschreibt Syngenta die Vorgänge, die verschiedenen Aspekte sowie den Zeitablauf mit den getroffenen Maßnahmen.
Information über den landwirtschaftlichen Praxis-Anbau von Bt-176 Mais in der Wetterau
Am 31.07.2002 erfuhr Syngenta von dem dortigen Anbau und recherchierte sofort, woher das Saatgut stammte. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um Restsaatgut der Anbausaison 2001 handelt. 2001 sind zwei Landwirte von Syngenta in der Region mit Bt-176 Mais Saatgut beliefert worden.
Information der Behörden
Am 31.07.2002 informierte Syngenta unverzüglich die betreffenden Behörden, dass sie aktuell von dem Feld Kenntnis erlangt hat. Ziel von Syngenta war die Abstimmung einer im Einklang mit den Vorschriften und Auflagen stehenden Vorgehensweise mit den Behörden und dem Landwirt.
Gespräche mit dem Landwirt
Seit dem 31.07.2002 hält Syngenta in Bezug auf die aktuelle Situation Kontakt zu dem Landwirt und verschiedentlich waren Mitarbeiter von Syngenta zu persönlichen Gesprächen vor Ort. In den Jahren 2000 und 2001 hat er ebenfalls Bt-176 Mais angebaut.
Ursprung des Saatgutes
Für die Anbausaison 2001 erhielten zwei Landwirte in der Wetterau Bt-176 Mais Saatgut von Syngenta, das für den Anbau von insgesamt ca. 20 Hektar vorgesehen war. Bei dem Saatgut handelte es sich bei einem Teil um Versuchssaatgut, dass zu praktischen Erprobungszwecken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, wie es in der Landwirtschaft üblich ist. Der andere Teil wurde normal in Rechnung gestellt. Berechnet wurde insgesamt Saatgut von 1 Hybride für die Anbaufläche von 10 Hektar in der Saison 2001.
Als Empfänger ist der eine Landwirt eingetragen, der andere Landwirt ist als Anbauer mit aufgeführt. In den Unterlagen ist ausdrücklich ausgewiesen, dass das Saatgut für jene Anbausaison zu verwenden ist. Ferner verpflichteten sich beide Anbauer, kein Saatgut an Dritte weiterzugeben.
Saatgut Mengen und Rest-Saatgut
Ein Landwirt muss bei der Bestellung von Bt-176 Mais Saatgut angeben, auf wieviel Fläche er den Mais im betreffenden Anbaujahr anzubauen plant. Syngenta orientiert sich an diesen Angaben des Landwirtes für das jeweilige Anbaujahr. Danach wird die dafür benötigte Menge Saatgut zur Verfügung gestellt. Somit dürfte Rest-Saatgut in keinem erheblichen Maßstab bei Landwirten vorhanden sein, sofern nicht absichtlich Saatgut zurückbehalten wurde.
Da der Anbau des europaweit für die Verwertung zugelassenen Bt-176 Mais keine Sicherheitsrelevanz besitzt, ist der Anbau grundsätzlich möglich. Im vorliegenden Fall liegt die Genehmigung des Bundessortenamtes zum begrenzten Anbau der Bt-176 Maissorte „Valmont“ auch 2002 vor.
In Deutschland herrscht die spezielle Situation, dass Anbauflächen von Bt-176 Mais allerdings zusätzlich begleitet und beobachtet werden müssen. Dazu ist es erforderlich, die Flächen zu kennen, um sie mit in das Beobachtungsprogramm oder in die wissenschaftlichen Studien mit einzubinden. Bisher gab der Landwirt gegenüber Syngenta an, im Jahr 2002 bei Wölfersheim keinen Bt-176 Mais angebaut zu haben.
Sobald Syngenta von dem Feld erfuhr, war es ihr Ziel, die betreffende Maisfläche ab sofort entsprechend zu begleiten, um diese zusätzliche Auflage zu erfüllen. Im Übrigen wird betont, daß die Forderung nach einer wissenschaftlichen Begleitung des Anbaus von Bt-176-Mais keinerlei sicherheitsrelevante Hintergründe hat.
Auflage der Begleitung von Bt-176 Maisflächen in Deutschland
Bt-176 Maisflächen sind in Deutschland durch agronomische Praxisbeobachtungen bei Landwirten und/oder wissenschaftliche Freilandforschung zu begleiten. Wie diese Auflage für das entsprechende Feld erfüllt werden könnte, sollte in Kooperation zwischen Syngenta, dem Landwirt und der Überwachungsbehörde bei dem gemeinsamen Termin bei dem Landwirt am 02.08.2002 diskutiert werden.
Datum auf den Syngenta Unterlagen zur Einbindung des Feldes in das Syngenta Beobachtungsprogramm
Syngenta bot dem Landwirt in Zusammenarbeit mit den Behörden an, die Fläche per 02.08.2002 in das Beobachtungsprogramm aufzunehmen. Diese nachträgliche Aufnahme wäre möglich gewesen, da von dem Bt-176-Mais keine Gefahr ausgeht und die Fläche für agronomische Praxisbeobachtungen in der Landwirtschaft hätte genutzt werden können.
Dazu wurden dem Landwirt insgesamt drei Seiten vorgelegt. Seite 1 besteht in einem Standard Anschreiben an die Bt-Mais Anbauer, die Seiten 2 und 3 stellen die eigentliche Vereinbarung dar. Nur die Seiten 2 und 3 wären für den Landwirt relevant gewesen und diese hätte er unterzeichnen sollen, wenn er die Fläche mit einbinden hätte wollen. Das Datum auf dieser Erklärung ist der 01.08.2002, da das Schreiben am Vorabend des Termins bei dem Landwirt am 02.08.2002 von dem Syngenta Mitarbeiter ausgedruckt wurde. Dieser hat sich am Morgen des 02.08.2002 auf die Fahrt von Bad Salzuflen in Nordrhein-Westfalen nach Wölfersheim-Sölden in Hessen begeben.
Das Anschreiben auf Seite 1 datiert auf den 19.07.2002, weil es am Abend des 01.08.2002 nicht umdatiert wurde, da es inhaltlich nicht erforderlich war.. Diese Seite hätte ohnehin keine Unterschrift des Landwirtes erfordert, da sie lediglich der Information dient und nicht Bestandteil einer Vereinbarung zwischen Syngenta und Landwirt gewesen wäre.
Daraus abzuleiten, Syngenta habe versucht, den Landwirt zu manipulieren, entbehrt jeder Grundlage und ist fahrlässig.
Der am 02.08.2002 mit bei dem Landwirt anwesende Behördenvertreter der Überwachungsbehörde nach Gentechnik Gesetz, dem Staatlichen Umweltamt in Marburg, bestätigt dies.
Die Kennzeichnungsvorschriften des Saatgutes wurden eingehalten. Davon hat sich der Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Marburg vor Ort am 02.08.2002 überzeugt.
Praxisbeobachtungen des Bt-176 Mais Anbaus in Deutschland – Monitoring
Im Sinne der agronomischen Praxisbeobachtungen des landwirtschaftlichen Anbaus von Bt-176 Mais hat sich Syngenta zusammen mit der Biologischen Bundesanstalt (BBA) an der weiteren Entwicklung von Monitoring-Fragebögen beteiligt. Diese Fragebögen dienen der Datenerhebung in der Praxis und zum Beispiel dem Vergleich zum Anbau konventioneller Sorten. Etwaige Auffälligkeiten wären dort zu vermerken. In den zurückliegenden Jahren wurden keine besonderen Beobachtungen gemacht. Agronomische Beobachtungen werden von Landwirten, amtlichen Fachleuten und solchen von Syngenta gemeinsam vorgenommen.
Monitoring-Beobachtungen gentechnisch veränderter Pflanzen sind zur Zeit auch Gegenstand der Gesetzgebung auf EU-Ebene. Die entsprechende Richtlinie 2001/18 stellt die Revision der bisherigen Richtlinie 90/220 dar, die den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Anbau und Verwertung regelt. Allerdings sind Vorgaben zu Monitoring und Auflagen dort noch nicht endgültig definiert, weshalb eine Umsetzung in Deutschland schwierig ist. Die gegenwärtige Praxis mit den Fragebögen stellt daher eine sinnvolle Initiative in Deutschland zum praktischen Erkenntnisgewinn im Freiland im Verbund mit dem begrenzten Anbau dar.
Ziele des begrenzten Anbaus in Deutschland
Der seit 1997 in Deutschland durchgeführte, begrenzte Anbau von Bt-176 Mais dient dem weiteren Erkenntnisgewinn im Praxisanbau. In den zurückliegenden Jahren wurden darüber hinaus auch in Deutschland Fütterungsstudien durchgeführt. Die Resultate lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
· Im Vergleich der bestehenden Kontrollmaßnahmen gegen den Maiszünsler beste Schutzwirkung (mindestens 96%)
· Hohe Qualität des Erntegutes, oftmals verringerte Belastung mit natürlichen Pilzgiften (Mykotoxine)
· Für den Landwirt auch finanziell ein Plus am Ende der Saison durch hohen Ertragsschutz
· Ressourcenschonender Einsatz, da zusätzliche Maßnahmen entfallen (der Schutz wird gleich mitgesät)
· Keine Unterschiede für den Stoffwechsel der Tiere
Potenzielle Bt-Mais Flächen
Syngenta empfiehlt den Einsatz von Bt-Mais nur in den Gebieten, wo mit einem hohen, wirtschaftlich relevanten Schaden durch den Maiszünsler zu rechnen ist. Das heißt, dass nicht einmal überall dort, wo der Maiszünsler vorkommt, Bt-Mais angebaut werden sollte. Bei einer gesamten Maisfläche von ca. 1.5 Millionen Hektar in Deutschland handelt es sich um eine Maiszünsler-Befallsfläche von mindestens 130.000 Hektar. Die potenzielle Bt-Maisfläche liegt um ein Vielfaches darunter.
Bt-Mais ist eine Alternative, die den Landwirten zur effektiven Kontrolle des Maiszünslers zur Verfügung steht. Er soll konventionellen Mais nicht überall ersetzen, sondern eher in betroffenen Befallsgebieten speziell eingesetzt werden.
Der Maiszünsler breitet sich seit Jahren zunehmend in Deutschland auch über die „klassischen“ Befallsgebiete aus und erfordert seine Kontrolle. Im Extremfall bricht der gesamte Maisbestand unter Hochbefall zusammen und ist nicht mehr oder nur unter schweren Einbußen zu ernten. Insbesondere ist die Belastung mit Mykotoxinen als Folge eines Befalls zu betonen, da hiervon eine echte Gefährdung für die Tiergesundheit ausgehen kann.
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