Belastung durch Druckchemikalien
November 5, 2009 by admin
Viele Kartons sind mit Getränken gefüllt, beim Transport ist der enorm hohe Anteil von Chemikalien zu beachten.
Die Deutsche Umwelthilfe beklagte diesen Umstand, die Druckchemikalie ITX gefährdet die Gesundheit der Verbraucher, welche über die Tatsachen nicht hinreichend aufgeklärt sind. Diese Druckchemikalien werden in erster Linie für den Druck auf den Kartons verwendet, allerdings können die Druckchemikalien sehr schnell in Säfte und Lebensmittel gelangen. Hierdurch können enorme gesundheitliche Gefahren für die Verbraucher entstehen. Verbraucherministerin Ilse Aigner konnte bisher noch keine Statements abgeben. Bisher wurden von ihrem Bundesministerium allerdings neun verschiedene Photoinitiatoren in Lebensmitteln vorgefunden, die Vorgänge und der gesundheitliche Auswirkungen werden momentan erneut geprüft.
Das Bundesministerium konnte über die neun vorgefundenen Druckchemikalien noch keine genauen Angaben machen, denn lediglich zwei der Stoffe sind hinreichend dokumentiert worden. Die Giftigkeit und das Risiko, welches von den Druckchemikalien ausgeht, sind daher noch nicht geklärt. Die betroffenen Unternehmen lehnen jegliche Anfragen unter dem Vorwand der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ab. Zu diesen Unternehmen gehören vor allem Elopak und Tetra Pak, diese berufen sich offiziell immer wieder auf die eingehaltenen EU-Richtlinien. Nach den EU-Richtlinien müssen die Verfahrensweisen allerdings offen gelegt werden, sobald Druckchemikalien in Verdacht stehen die menschliche Gesundheit zu schädigen.
Aus dem Verhalten der betreffenden Konzerne wird eine hohe Unsicherheit bei den Verbrauchern hervorgerufen. Dem Verbraucherministerium wird vor allem eine Zusammenarbeit und mangelnde Aufklärung der Verbraucher vorgeworfen. Mittlerweile sind die notwendigen Informationen nach fünf Klagen und einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht endlich abgegeben worden. An dem bis dahin andauerndem Verzehr der Getränke konnte dies allerdings nichts ändern. Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil eindeutig festgestellt, dass Verunreinigungen in Lebensmitteln sofort nachzuverfolgen sind, diese stellen keine Betriebsgeheimnisse dar. Der schockierende Fall zeigt vor allem die Probleme des Verbraucherschutzministeriums auf, dieses scheint eher die Industrie als die Verbraucher zu schützen. Kritisiert wird vor allem der Verkauf von Produkten, obwohl das Ministerium von der maßgeblichen Verseuchung wusste.
Das Verbraucherministerium muss auf Verlangen alle Informationen offen legen, bei öffentlichem Interesse sogar kostenlos. Trotzdem erhebt das Ministerium Gebühren, dies verdeutlicht eine traurige Haltung, denn Chemikalienbelastungen in Lebensmitteln sind nach dieser Aussage nicht von Bedeutung. Kritiker halten die Lage für ganz klar, die Politik hat wieder einmal versagt, die Verbraucher sind im starken Maß gefährdet.
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