Gefahrgutmanagement
In Deutschland werden jährlich etwa 500 000 000 Tonnen Gefahrgut befördert. Um der damit verbundenen Gefährdung vorzubeugen, hat der Gesetzgeber ein umfassendes Regelwerk erlassen.
Deutsche Vorschriften, die sich mit dem Gefahrguttransport beschäftigen, fußen auf dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR – Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route): Unter Leitung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE – Economic Commission for Europe) wurde das ADR am 30. September 1957 in Genf beschlossen. Verbindlich wurde es am 29. Januar 1968. Wirksamkeit erlangte das Abkommen durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht der Unterzeichnerstaaten.