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Klimaschutz durch Mitverbrennen von Abfällen in Kraft- und Zementwerken

July 23, 2002 by  

(Köln, 4. Juli 2002) Mit der Novelle der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) setzt die Bundesregierung die europäische Abfallverbrennungsrichtlinie jetzt in deutsches Recht um. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) begrüßt die geplante Neuregelung grundsätzlich, warnt jedoch vor überzogenen Anforderungen bei der Mitverbrennung in industriellen Feuerungsanlagen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen in Zukunft überall, wo Abfälle verbrannt werden, einheitliche Rahmenbedingungen und Umweltstandards gelten. Unter strengen Vorschriften der 17. BImSchV fallen dann künftig nicht nur sämtliche Müllverbrennungsanlagen, sondern auch Zement- und Kraftwerke, sofern darin Abfälle mitverbrannt werden. Wie für die „klassischen“ Abfallverbrennungsanlagen gelten nun auch die neuen anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke und Zementfabriken, die Abfälle als Energieträger nutzen wollen. Die bisher geltende „Mischungsregel“ entfällt.


Der BDE spricht sich bei der Novellierung der 17. BImSchV aber dafür aus, die Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Feuerungsanlagen nicht durch überzogene Anforderungen zu behindern, wenn dies nicht aus Vorsorgegründen erforderlich ist. Der Verordnungsgeber solle darauf achten, so der BDE weiter, dass zum Stichtag der Umsetzung der Ablagerungsverordnung ausreichende Kapazitäten für die Behandlung des Rohmülls zur Verfügung stehen.

„Diese können nach unserer Auffassung“, sagt ein Sprecher des BDE, „zu einem erheblichen Teil nur durch die Nutzung von industriellen Mitverbrennungskapazitäten geschaffen werden. Die Nutzung von Mitverbrennungsanlagen, speziell der Einsatz von Sekundärbrennstoffen in hocheffizienten Feuerungsanlagen, leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.“ Auch angesichts eines sich immer weiter annähernden europäischen Marktes mit offenen Grenzen rät der BDE von einer Wettbewerbsverzerrung zu ungunsten der deutschen Industrie ab: „Die Zeichen der Zeit stehen auf Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung und auf Verwendung sekundärer Brennstoffe für die Mitverbrennung.“

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