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Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen bewilligt

November 1, 2003 by  

ETH Zürich über Buwal-Entscheid erleichtert

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) stimmt dem Gesuch für einen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen zu. Die ETH Zürich ist erleichtert über diesen Entscheid, denn er setzt ein klares Zeichen für die Grundlagenforschung im Bereich der grünen Gentechnologie. Die ETH Zürich lädt Gegner sowie Umwelt- und Konsumentenorganisationen zum Dialog über den Umgang mit Feldversuchen und der grünen Gentechnologie ein.


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Bereits im Dezember 2002 hat das Buwal das Gesuch der ETH Zürich für einen Feldversuch mit gentechnologisch verändertem Weizen bewilligt. Nach einem Rekurs der Gegner des Versuchs hat das Bundesgericht im März 2003 formale Mängel in Bewilligungsverfahren des Bundes festgestellt. Die ETH hat deshalb ihr Gesuch im Juli 2003 nochmals eingereicht. Das Buwal hat nun auch diesem Gesuch zugestimmt und der ETH grünes Licht für die Durchführung des Feldversuchs erteilt. Die ETH Zürich ist erleichtert über diesen Entscheid. Er ist auch ein Zeichen dafür, dass die ETH mit der Vorbereitung ihres Feldversuches wissenschaftlich kompetent und verantwortungsbewusst gehandelt hat. Mit seinem Entscheid hat das Buwal klar gemacht, unter welchen Bedingungen Feldversuche mit gentechnologisch veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sind.

Feldexperiment aus Verantwortung

Die grüne Gentechnologie ist umstritten. Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schlüssige Aussagen zu Risiken und Chancen dieser Technologie. Daher erachtet es die ETH als ihre Pflicht, Antworten auf die ungelösten Fragen rund um gentechnisch veränderte Pflanzen zu finden. Solche Antworten setzen verantwortungsvolles Forschen voraus. Dieser Aufgabe kann die ETH Zürich nach dem Entscheid des Buwal nachkommen.

Zum Dialog eingeladen

Ob Forschung mit gentechnologisch veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sein soll, ist eine forschungspolitische und gesellschaftliche Frage. Sie betrifft nicht nur die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler allein. Die ETH hat deshalb sowohl der Gruppe “Lindau gegen Gentech-Weizen”, als auch Greenpeace und weiteren Schweizer Umwelt-, Bauern- und Konsumentenorganisationen vor acht Monaten einen Dialog vorgeschlagen, der von einem unabhängigen Vermittlerteam geleitet wird. Am Beispiel des Feldversuchs mit gentechnisch veränderten Weizen könnten Forschende und Vertreter der genkritischen Öffentlichkeit Wege für den künftigen Umgang mit Feldversuchen und der grü-nen Gentechnologie finden. Die Gruppe “Lindau gegen Gentech-Weizen” sowie Greenpeace haben den Vorschlag abgelehnt. Die Umwelt-, Bauern- und Konsumentenorganisationen haben sich bis heute nicht entschieden, ob sie auf den Vorschlag eintreten wollen.

Ein Experiment der Grundlagenforschung

Mit dem Feldversuch wollen die Forschenden der ETH die Resistenz von Weizen gegen den so genannten Stinkbrandpilz untersuchen. Stinkbrand ist sehr infektiös und wird in der Schweiz routinemässig mit Chemikalien bekämpft. Eine Alternative zu dieser chemischen Behandlung böten gentechnisch veränderte Weizenpflanzen, die natürliche Abwehrmechanismen gegen den Pilz besitzen. Bei Versuchen im Labor und im Gewächshaus hat der transgene Weizen eine sehr gute Abwehr gegen den Stinkbrand gezeigt. Beim Experiment geht es nicht um die konkrete Anwendung, sondern um Fragen der Grundlagenforschung: Die Weizenpflanzen dienen als wissenschaftliches Modell, an dem die Mechanismen der Pilzabwehr studiert werden können. Die Forschen-den möchten die komplexe Wechselwirkung zwischen Pflanze, Pilz und Umwelt verstehen.

Freilandversuch auf acht Quadratmetern

Feldversuche sind deshalb notwendig, weil die Einflüsse von Sonne, Wind, Temperaturschwankungen, Regen und Trockenheit auf die Resistenz nur in der freien Natur erforscht werden können. Das Experiment soll auf einer Fläche von acht Quadratmetern auf einem Versuchsgut der ETH durchgeführt werden. Die Schutzmassnahmen dafür sind aufwändig: Maschendrahtzaun, Pollenzelt, Vogelschutznetz, Rund-um-die-Uhr-Bewachung, Nachkontrollen sowie Herbizid- und Hitzebehandlungen nach der Ernte sollen die Pollen- und Samenverbreitung verhindern.

[URL=http://fm-eth.ethz.ch/eth/media/FMPro?-db=pressemitteilungen.fp5&-format=pr_detail_de.html&-lay=html&-op=eq&pr_id=2003-54&-find]Quelle[/URL]

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